UVV-Prüfung nach Richtlinie DIN EN 60974-4 für Ihr Schweißgerät

Artikelnummer: 4713

  • Schweißgeräte müssen im gewerblichen Einsatz wiederkehrend auf Sicherheit geprüft werden
  • der Firmeninhaber muß das entsprechend nachweisen können
  • die Prüfung erfolgt nach Anmeldung bei uns vor Ort, Gerät kann nach ca. 1 Stunde wieder abgeholt werden

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UVV-Prüfung nach Richtlinie DIN EN 60974-4  für Ihr Schweißgerät

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Bei Verstößen wird dies als vorsätzliche und fahrlässige Handlung gewertet! Dann drohen Bußgelder und Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden. Darüber hinaus kann die Versicherung den Schutz verweigern und bei Personenschäden wird die Schweißanlage stillgelegt. Für die Überprüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen reicht eine Prüfung nach VDE 701/702 (E-Check) nicht aus, es muss eine Prüfung nach DIN EN 60974-4 erfolgen.

Wann muss geprüft werden:
Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV müssen die Prüffristen für die Wiederholungs-prüfungen festgelegt werden. Außerdem ist eine Prüfung der Schweißgeräte vor der ersten Inbetriebnahme (erfolgt meist durch den Hersteller), nach Umzug und nach erfolgter Reparatur gesetzlich vorgeschrieben.
Größere Folgeschäden können im Voraus erkannt werden (z.B. eingesaugte Späne und Schleifstaub, Wärmebeeinflussungen an Bauteilen)


Wir empfehlen bei stationärem Betrieb ( in der Werkstatt)  jedes Jahr
Bei Betrieb auf der Baustelle  alle 6 Monate

Ihre Vorteile:

• Rechtssicherer Nachweis bei Schäden und Unfällen gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherer.
• Die Kosten einer Prüfung sind viel geringer als für die Haftung bei einem Schaden!
• Hohe Verfügbarkeit Ihrer Geräte und weniger unerwartete Reparaturen.
• Durch regelmäßige Prüfung hoher Funktions- und Werterhalt Ihrer Geräte und Anlagen.
• Die Prüfung ist einer qualifizierten Inspektion gleichzusetzen!
• Dokumentation und Inventarliste aller Geräte.


Das wird an Arbeiten durchgeführt:

  • Reinigung der Schweißanlage
  • Überprüfung des Drahtvorschubsystems, der Wasserkühlung und des Schweißbrennersystems
  • Überprüfung der Kühleinrichtung der Stromquelle
  • Prüfung der Gesamtanlagenfunktion
  • Elektrische Prüfung nach DIN EN 60974-4
  • Probeschweißen der Anlage
  • Prüfplakette entsprechend Vorgaben TBRS inklusive Prüfdatum
  • Protokoll mit den Messwerten im Originalausdruck

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