Wartung und Entsorgung

Feuerlöscher müssen im gewerblichen Bereich alle zwei Jahre gewartet werden, damit ihre Funktion im entscheidenden Moment gewährleistet ist. Hier gilt als Ausgangsdatum die Angabe im Instandhaltungsnachweis. Auch eine fachgerechte Entsorgung ist bei Feuerlöschern notwendig, da sie als Sondermüll gelten und nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Unser Wartungs- und Entsorgungsservice bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, zum Beispiel mit unserem innovativen Tauschsystem. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!